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   OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96, 1 A 53/94   

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OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96, 1 A 53/94 (https://dejure.org/2002,15127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.05.2002 - 2 L 6330/96, 1 A 53/94 (https://dejure.org/2002,15127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 2 L 6330/96, 1 A 53/94 (https://dejure.org/2002,15127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Laufbahnprüfung; Anspruch auf ein Überdenken; Bindung an Lösungshinweise; Einwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Insoweit bezieht sich das Verwaltungsgericht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. Februar 1993 (6 C 38.92).

    Darauf kommt es bei einer Wiederholung oder Neubewertung von Prüfungsleistungen entscheidend an (vgl. BVerwG, Urt. v. .24.2.1993 - 6 C 38/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314).

    Vielmehr hat das Gericht auf Grund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34, 54 f.; BVerwG, Urt. vom 24.2.1993, NVwZ 1993, 686 f.).

    Das trifft nach der - zutreffenden - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. Urt. v. 24.2.1993, a.a.O.) im allgemeinen bei juristischen Fragen zu, auch wenn ein Rechtsgebiet betroffen ist, für das die Verwaltungsgerichte nicht zuständig sind.

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Es ist nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Prüfungsrechts u.a. Aufgabe allein des Prüfers zu entscheiden, ob Ausführungen an der richtigen Stelle stehen, den zutreffenden Umfang haben und deshalb im Zusammenhang mit den übrigen Ausführungen und den Leistungen anderer Kandidaten zur Vergabe eines oder mehrerer Leistungspunkte führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211 zum "Bewertungsystem").

    Der Grundsatz der Chancengleichheit verbietet nicht nur eine Verschlechterung zu Lasten des Prüflings, sondern auch eine Verbesserung seiner Chancen im Verhältnis zu anderen Prüflingen (BVerwG, Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211).

    Da ein Notenverschlechterungsverbot schon aus den genannten besonderen Gründen hier ausscheidet, kann offen bleiben, ob ein solches Verbot angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; Urt. 19.12.2001 - 6 C 14/01 - zit. nach JURIS) überhaupt prüfungsrechtlich begründet werden kann.

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, es könne dahinstehen, ob sich bereits aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum "Überdenken" (Urt. v. 01.06.1995 - 2 C 16/94 -, BVerwGE 98, 324, 330 f) eine Befugnis ergebe, das Verfahren von Amts wegen auszusetzen.

    Er erfüllt eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - BvR 419/81 u. 213/83 - BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005; BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - 2 C 16/94 - BVerwGE 98, 324, 330 f.).

    Eine schriftliche Begründung der Bewertung von Aufsichtsarbeiten ist durch das Gebot effektiven Rechtsschutzes und die Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens gefordert; sie muss ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, dass das Recht des Prüflings, Einwände gegen die Abschlussnote wirksam vorzubringen ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens unter Beachtung des Beurteilungsspielraums der Prüfer (BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - 2 C 16/94 - BVerwGE 98, 324).

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Die Handhabung des Verfahrens ist im Einzelfall lediglich daraufhin zu überprüfen, ob die spezifischen Ziele dieses Verfahrens, so wie sie durch Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 19 GG Abs. 4 GG vorgegeben werden, auf dem eingeschlagenen Verfahrensweg auch erreicht werden können (BVerwG, Urt. v. 16.4.1997 - 6 C 6/95 - NJW 1998, 323).

    Das Überdenken hat "in geeigneter Form" stattzufinden (BVerwG, Urt. v. 16. April 1997 - 6 C 9/95 -, NJW 1998, 323 zur Entscheidung im "Umlaufverfahren").

    Soweit sie sich auf die "Waffengleichheit" und den Grundsatz der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen beruft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass mit dem Überdenken ein eigenständiges Verwaltungsverfahren durchgeführt wird (BVerwG, Urt. v. 16.4.1997 - 6 C 9/95 -, aaO).

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Dieses Verständnis vom Begriff der Fachfrage liegt der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Grunde, in der bezüglich der in Rede stehenden Abgrenzung entscheidend auf die Richtigkeit oder auf die Vertretbarkeit der Antworten des Prüflings abgestellt wird (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 - ).

    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE a.a.O.; Senatsurteil vom 16.3.1999 - 10 L 377/97 - ), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 - ), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 2.7.1999 - 10 M 2240/99 - ) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 - ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Er erfüllt eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - BvR 419/81 u. 213/83 - BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005; BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - 2 C 16/94 - BVerwGE 98, 324, 330 f.).

    Vielmehr hat das Gericht auf Grund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34, 54 f.; BVerwG, Urt. vom 24.2.1993, NVwZ 1993, 686 f.).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Liegt die Prüfung längere Zeit zurück, ist die erneute Prüfung (bzw. die Fortsetzung der Prüfung) so zu gestalten, dass durch den Zeitablauf hervorgerufene Erschwernisse der Prüfung im Interesse des Prüflings im gebotenen Umfang aufgefangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.1994 - 7 C 82/64 -, NJW 1965, 122, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, zit. nach JURIS).

    Da ein Notenverschlechterungsverbot schon aus den genannten besonderen Gründen hier ausscheidet, kann offen bleiben, ob ein solches Verbot angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; Urt. 19.12.2001 - 6 C 14/01 - zit. nach JURIS) überhaupt prüfungsrechtlich begründet werden kann.

  • BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98

    Prüferbezogene Statistiken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Überprüfung nur dahin, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfGE, a.a.O. S. 53 f.; BVerwG, Beschl. vom 11.8.1998, DVBl. 1998, 1351).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97

    Teilweise Wiederholung der 2. jur. Staatsprüfung;; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE a.a.O.; Senatsurteil vom 16.3.1999 - 10 L 377/97 - ), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 - ), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 2.7.1999 - 10 M 2240/99 - ) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 - ).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96
    Der Prüfling darf Einwendungen sowohl gegen Verfahrensfehler als auch gegen seiner Ansicht nach unrichtige prüfungsspezifische und unrichtige fachliche Bewertungen bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht nachholen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1999 - 2 C 30/98 - NVwZ 2000, 921 Zimmerling/Brehm, a.a.O., RdNr. 573).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 9 S 1169/96

    Prüfung zum Diplom-Betriebswirt an der Berufsakademie: Errechnung der Endnote;

  • BVerwG, 18.07.1997 - 6 B 52.97

    Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung;; Aufbau (Hausarbeit); Bewertung

  • BVerwG, 16.07.1997 - 6 B 88.96

    Revisionsgerichtliche Erörterung zur Neubewertung einer Prüfungsleistung nach

  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 C 6.95

    Verfassungsrecht - Privatschulen, Privatvolksschulen, Öffentliche Grundschule bis

  • BVerwG, 10.07.1964 - VII C 82.64
  • VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14

    Beurteilungsfehler; erneute Durchführung; mündliche Prüfung; Neubewertung;

    Hierzu gehören Hinweise auf qualifizierte fachwissenschaftliche Äußerungen im Schrifttum, die die Lösung des Prüflings stützen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 08.05.2002 - 2 L 6330/96 -, juris, Rn. 61; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 580; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 394, 404 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 ME 182/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

    Ob und in welcher Weise bei Anwendung eines Punkteschemas Punkte jeweils zu vergeben und wie einzelne Prüfungsbestandteile zu gewichten sind, ist hierbei in weitgehendem Umfang der gerichtlichen Kontrolle entzogen, weil dem Prüfer bei der Vergabe von Punkten ein weiter Bewertungsspielraum verbleibt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.5.2002 - 2 L 6330/96 -, OVGE MüLü 49, 361 = juris Langtext, Rn. 44 f.; FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 1.9.2009 - 12 K 12086/07 -, juris Langtext, Rn. 35 jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2008 - 2 ME 324/08

    Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung eines Prüfungsverfahrens; Fehlendes

    (bb) Bei - wie hier - berufseröffnenden Prüfungen folgt aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG jedoch auch ein Anspruch auf Überdenken einer Prüferentscheidung (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1995, - BVerwG 2 C 16.94 -, NVwZ 1997, 73) im Sinne einer "Komplementärfunktion" zur Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (Senat, Urteil vom 8. Mai 2002, - 2 L 6330/96 -, OVGE MüLü 49, 361-372).
  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21

    Prüfungsanfechtung bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung "Erste Schriftliche

    Ob und in welcher Weise bei Anwendung eines Punkteschemas Punkte jeweils zu vergeben und wie einzelne Prüfungsbestandteile zu gewichten sind, ist hierbei in weitgehendem Umfang der gerichtlichen Kontrolle entzogen, weil dem Prüfer bei der Vergabe von Punkten ein weiter Bewertungsspielraum verbleibt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8. Mai 2002 - 2 L 6330/96 -, OVGE MüLü 49, 361 -, juris Rn. 44 f.; FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 1. September 2009 - 12 K 12086/07 -, juris Rn. 35 jeweils m. w. N.).
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